Unfallkosten eines Arbeitnehmers mit seinem eigenen Pkw können durch den Arbeitgeber nur dann steuerfrei erstattet werden, wenn sich der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat.

Alkohol am Steuer

Zu beachten ist, dass nach der Rechtsprechung auch Fahrten aus beruflichem Anlass zu einer Privatfahrt werden, wenn der Unfall unter Alkoholeinfluss zustande kommt.[1]

Unfall auf einer Privatfahrt

Sofern der Arbeitgeber Unfallkosten anlässlich einer Privatfahrt mit dem arbeitnehmereigenen Fahrzeug ersetzt, liegt hierin steuerpflichtiger Arbeitslohn, der nach den für sonstige Bezüge geltenden Grundsätzen dem Lohnsteuerabzug unterliegt.

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