Das für die Anmeldung der neuen Rechtsform oder des Rechtsträgers neuer Rechtsform zuständige Gericht hat die Eintragung der neuen Rechtsform oder des Rechtsträgers neuer Rechtsform nach § 10 des Handelsgesetzbuchs [Bis 31.07.2022: ihrem ganzen Inhalt nach] [1] bekanntzumachen.

[1] Gestrichen durch DiRUG. Anzuwenden bis 31.07.2022.

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