1.6.1 Rechtskreise West/Ost

Die Umlage wird von einem Arbeitsentgelt bis zu der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze berechnet; hierbei ist deren unterschiedliche Höhe in den Rechtskreisen Ost und West zu berücksichtigen (2024: mtl. 7.550 EUR/West bzw. 7.450 EUR/Ost; 2023: mtl. 7.300 EUR/West bzw. 7.100 EUR/Ost).

1.6.2 Beitragsbemessungsgrenze in Teilmonaten

Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts im Krankheitsfall erfolgt nach dem Entgeltausfallprinzip.[1] Die Ermittlung des vom Arbeitgeber fortzuzahlenden Entgelts richtet sich entsprechend im Einzelfall nach den konkreten arbeitsrechtlichen Gegebenheiten. Danach ist auch eine arbeits- oder werktägliche Berechnungsweise möglich.

Ist bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers eine Begrenzung des erstattungsfähigen Betrags auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung vorgesehen, sind das im maßgebenden Monat tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und die Entgeltfortzahlung nach dem Verhältnis ihrer Höhe so zueinander zu vermindern, dass sie zusammen höchstens die Beitragsbemessungsgrenze erreichen.

 
Praxis-Beispiel

Begrenzung des erstattungsfähigen Betrags

Ein Arbeitnehmer erzielt ein regelmäßiges monatliches Entgelt in Höhe von 7.750 EUR. Er erhält in einem Monat mit 22 Arbeitstagen für 11 Tage Entgeltfortzahlung (7.750 EUR : 22 × 11 = 3.875 EUR).

Ergebnis: Das für die Erstattung durch die Krankenkassen berücksichtigungsfähige Entgelt beträgt 3.775 EUR (3.875 EUR × 7.550 EUR : 7.750 EUR). Hat die Kasse einen Erstattungssatz von 80 %, erhält der Arbeitgeber eine Erstattung in Höhe von 3.020 EUR.

1.6.3 Begrenzung der Erstattung auf den Kalendertag

Eine Begrenzung des erstattungsfähigen Arbeitsentgelts auf ein 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze für den Kalendertag findet – ungeachtet der arbeits-, werk- oder kalendertäglichen Berechnungsweise der Entgeltfortzahlung – nicht statt. Die Berechnungsweise gilt auch, wenn darüber hinaus Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenze pauschal erstattet werden oder eine Erstattung nach den tatsächlichen Beitragsanteilen vorgesehen ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge