Das Umlageverfahren bei Krankheit wurde geschaffen, um gerade kleineren und mittleren Betrieben zu helfen. Es soll die nicht unerhebliche finanzielle Belastung für Aufwendungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auffangen.
Sozialversicherung: Gesetzliche Grundlage des Umlageverfahrens ist das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), das in Ergänzung zum Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zu sehen ist. Der GKV-Spitzenverband hat sich in "Grundsätzlichen Hinweisen" (GR v. 19.11.2019) mit dem Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Detail beschäftigt. Die "Grundsätze für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)" in der vom 1.1.2020 an geltenden Fassung (GR v. 18.6.2019-III) sowie die Verfahrensbeschreibung für das maschinelle Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in der vom 1.1.2021 an geltenden Fassung (GR v. 22.10.2019) wurden durch den GKV-Spitzenverband neu gefasst.
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