Kurzbeschreibung

Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern sind in der Regel umlagepflichtig zur Umlage U1 (Erstattungsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit). Maßgebend ist die jährlich zu prüfende Mitarbeiteranzahl, bei der unter anderem Umrechnungsschlüssel von Teilzeitkräften auf Vollzeit berücksichtigt werden müssen. Der Rechner unterstützt hierbei.

Wichtige Hinweise

Durch Angabe der im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter für jeden Monat, unterteilt nach deren wöchentlicher Arbeitszeit, ermittelt die Arbeitshilfe die durchschnittliche Beschäftigtenzahl. Diese ist relevant dafür, ob die Teilnahme am Umlageverfahren U1 für den Betrieb verpflichtend ist oder nicht. Wird der Grenzwert von 30 Mitarbeitern nicht überschritten, resultiert daraus Beitragspflicht zu U1, gleichzeitig aber auch ein Erstattungsanspruch für arbeitsunfähigkeitsbedingte Entgeltfortzahlungstage der Beschäftigten.

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