Am 7.11.2018 wurden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine ein Abkommen über Soziale Sicherheit unterzeichnet. Dieses Abkommen tritt erst in Kraft, wenn die parlamentarischen Gremien in beiden Staaten zustimmen.

Das Abkommen betrifft bei Staatsangehörigen beider Staaten sowie Personen, deren Rechte sich von den Personen ableitet. Der Geltungsbereich des Abkommens erstreckt sich auf den Bereich der Renten- und Unfallversicherung. Bei Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften wird auch der Bereich der Arbeitsförderung vom Abkommen erfasst. In allen anderen Bereich kann es auch nach dem Inkrafttreten des Abkommens zu Doppelversicherungen kommen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge