Überblick

Fragen des Arbeitsentgeltrechts sind immer aktuell. Der Fachkräftebedarf und die Entgeltvorstellungen von Bewerbern stehen oftmals nicht im Einklang mit den betrieblichen Entgeltsystemen. Einerseits soll und muss das betriebliche Entgeltsystem konsequent angewandt werden, auf der anderen Seite aber sind Vergütungswünsche zu erfüllen, die sich nicht in diesem System wiederfinden. In solchen Fällen sind dann außer- und übertarifliche Zulagen das bewährte Mittel, um beiden Anforderungen gerecht zu werden. Diese Fragen stehen im Hinblick auf den personalstarken Tarifbereich im Vordergrund:

  • Welche Arten von außer- oder übertariflichen Zulagen gibt es?
  • Welche arbeitsrechtlichen Spielregeln gelten für die Gewährung dieser Zulagen?

Der Beitrag beantwortet diese Fragen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Maßgeblich für die Beurteilung ist der jeweils geltende Tarifvertrag oder ggf. die jeweils geltende Betriebsvereinbarung. Eine erhebliche Rolle spielen außerdem das AGB-Recht, die auch im Arbeitsrecht geltenden Generalklauseln, z. B. § 138 BGB, sowie der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz.

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