Arbeitnehmer liegen ab dem 1.1.2024 mit einem Arbeitsentgelt i. H. v. 538,01 EUR bis 2.000 EUR (bis 31.12.2023: 520,01 EUR bis 2.000 EUR) innerhalb des Übergangsbereiches. Die Betroffenen profitieren von einer Beitragsersparnis. Arbeitgeber können Beschäftigte hierüber informieren, um Fragen zum geänderten Beitragsabzug vorzubeugen.

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