Kommt es aufgrund besonderer Bestimmungen in einzelnen Versicherungszweigen zur Versicherungsfreiheit, so wirkt sich dies zunächst bei der Berechnung des Übergangsbereichsentgelts nicht aus. Die Anwendung des Übergangsbereichs setzt also nicht voraus, dass in jedem Versicherungszweig Versicherungspflicht besteht.

Besteht in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung Versicherungsfreiheit (z. B. bei Werkstudenten), sind zu den betreffenden Versicherungszweigen keine Beiträge zu zahlen.

 
Praxis-Beispiel

Beitragsberechnung bei nur in einem Versicherungszweig bestehender Versicherungspflicht

Ein Student – 25 Jahre alt, im 6. Fachsemester – nimmt am 1.6. ein Beschäftigungsverhältnis bei Firma A gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 900 EUR mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden auf.

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht aufgrund des Werkstudentenprivilegs Versicherungsfreiheit.[1] Da das Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR überschreitet und das Werkstudentenprivileg in der Rentenversicherung nicht gilt, ist diese Beschäftigung rentenversicherungspflichtig. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt liegt innerhalb des Übergangsbereichs, sodass für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge die entsprechenden Regelungen anzuwenden sind. Obwohl nur in der Rentenversicherung Versicherungspflicht besteht, wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt nach den beschriebenen Regelungen berechnet. Die Übergangsbereichsformel wird nicht auf den Rentenversicherungssatz reduziert. Für die individuelle Beitragsberechnung ist dagegen nur auf die Rentenversicherung abzustellen.

 
Monatliches Arbeitsentgelt:   900,00 EUR
Berechnungsgrundlage für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag: 1,116063748 x 900 EUR – 232,12749658 =   772,33 EUR
Berechnungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag: 1,367989056 x 900 EUR – 735,9781122 =   495,21 EUR
 
  Gesamtbeitrag Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil
KV: 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR
RV: 143,66 EUR 46,05 EUR 97,61 EUR
ALV: 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR
PV: 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR

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