1. |
Zu § 1 Abs. 2 Buchst. b: Bei der Bestimmung des regelmäßigen Entgelts werden Leistungsentgelt, Zulagen und Zuschläge nicht berücksichtigt. |
3. |
Zu § 4 Abs. 1: Der Begriff "Arbeitsort" ist ein generalisierter Oberbegriff; die Bedeutung unterscheidet sich nicht von dem bisherigen Begriff "Dienstort". |
5. |
Zu § 10 Abs. 4: Durch diese Regelung werden aus dem Urlaubsrecht entlehnte Ansprüche nicht begründet. |
6. |
Zu § 14 Abs. 1:
|
7. |
Zu § 16 (Bund) Abs. 3 Satz 2: - gestrichen - |
7a. |
Zu § 16 (Bund) Abs. 3 Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die erworbene Stufe im Sinne des § 16 (Bund) Abs. 3 auch eine individuelle Endstufe gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 oder § 7 Abs. 2 1. Alternative TVÜ-Bund oder eine individuelle Zwischenstufe gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-Bund sein kann. |
8. |
Zu § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 2: Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass stichtagsbezogene Verwerfungen zwischen übergeleiteten Beschäftigten und Neueinstellungen entstehen können. |
8a. |
Zu § 16 (VKA) Abs. 2a Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die erworbene Stufe im Sinne des § 16 (VKA) Abs. 2a auch eine individuelle Endstufe gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 oder § 7 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-VKA oder eine individuelle Zwischenstufe gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-VKA sein kann. |
9. |
Zu § 18 (Bund) Abs. 2: - gestrichen |
10. |
Zu § 18 (Bund) Abs. 4: - gestrichen - |
11. |
Zu § 18 (Bund): Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass Leistungsentgelte Bezüge im Sinne des § 4 TV ATZ sind. |
13. |
Zu § 18 (VKA): Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass Leistungsentgelte Bezüge im Sinne des § 4 TV ATZ sind. |
15. |
Zu § 18 (VKA) Abs. 5 Satz 3: Die systematische Leistungsbewertung entspricht nicht der Regelbeurteilung. |
17. |
Zu § 18 (VKA) Abs. 8: Die Tarifvertragsparteien wirken darauf hin, dass der ATV, der ATV-K sowie die Satzungen der VBL und der kommunalen Zusatzversorgungskassen bis spätestens 31. Dezember 2006 entsprechend angepasst werden. |
18. |
Zu § 20 (Bund) Abs. 2 und § 20 (VKA) Abs. 2 Satz 1: Zu § 20 Abs. 2 Satz 1: Die Tarifvertragsparteien stimmen überein, dass die Beschäftigten der Entgeltgrup... |
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