Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, alle nach dem Gesetz und diesem Tarifvertrag notwendigen Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bestimmungen dieses Tarifvertrages zu machen. Das gilt auch für eventuell erforderliche Änderungsanzeigen. Der Arbeitgeber informiert die Arbeitnehmer schriftlich über die Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber ist nicht gezwungen, mehr als einen Vertrag über die betriebliche Altersversorgung pro Arbeitnehmer abzuschließen.

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