Es gibt einige Förderinstrumente, die bei der Umsetzung einer Transfermaßnahme mit herangezogen werden können. Dies ist z. B. abhängig von der Region, in der das personalabbauende Unternehmen sitzt, der Größenordnung des Personalabbaus und hinsichtlich der Förderziele. Die Übernahme von Beratungskosten ist z. B. weit weniger der Fall als Zuschüsse zu den Qualifizierungsmitteln. Eine komplette Übersicht der relevanten Programme und Möglichkeiten würde den Rahmen des Beitrages sprengen. Daher werden nachfolgend drei Möglichkeiten exemplarisch vorgestellt.

7.4.1 NRW-Landesförderung bei Transfergesellschaften

Besonders aktiv in der Unterstützung und Begleitung von Maßnahmen des Beschäftigtentransfers ist Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich zur Förderung der Agentur für Arbeit fördert das Land NRW unter bestimmten Voraussetzungen Transfergesellschaften.

 
Hinweis

Landesförderung der Transfergesellschaften

  • Transfergesellschaften können für Unternehmen gefördert werden, die den EU-Kriterien für KMU (kleine- und mittlere Unternehmen) entsprechen (weniger als 250 Beschäftigte, Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. EUR oder Jahresumsatz höchstens 50 Mio. EUR, selbständige Unternehmen).
  • Transfergesellschaften für Unternehmen, die nicht diesen Kriterien entsprechen, können gefördert werden, wenn das Unternehmen insolvent oder von Insolvenz bedroht ist (Nachweisgutachten Hausbank, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer).
  • Zusätzlich gefördert werden können in Einzelfällen nach Absprache mit dem MAGS Unternehmen, die sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und die für die Region eine besondere arbeitsmarktliche Bedeutung haben.

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn für den Fördergegenstand nicht gleichzeitig Mittel vom abgebenden Unternehmen gezahlt werden.

Und ganz wichtig: Aus dem der Transfergesellschaft zugrundeliegenden Sozialplan muss hervorgehen, dass eine Landesförderung für das Zustandekommen der Transfergesellschaft notwendig ist.

Fördergegenstand

Gefördert werden Beratungs- und Verwaltungsfachkräfte, die im Rahmen einer Transfergesellschaft tätig werden, für max. 12 Monate. Die Förderung erfolgt als Festbetragsförderung (Personal- und Sachkosten):

  • Beratungsfachkraft: 66.336 EUR p.A. (abrechnungsfähige Höchstgrenze)
  • Personal für flankierende Tätigkeiten (Projektmitarbeit):: 61.152 EUR p.A. (abrechnungsfähige Höchstgrenze)

7.4.2 Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

Der Europäische Fonds zur Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde Anfang 2007 ins Leben gerufen und ist ein beschäftigungspolitisches Instrument der Europäischen Union.

Der EGF wurde ins Leben gerufen, um Arbeitskräften zu helfen, die infolge der Globalisierung entlassen werden. Klassische Fälle hierfür wäre die Schließung eines größeren Unternehmens, Verlagerung eines Standortes in ein Land außerhalb der EU oder es bricht ein ganzer Wirtschaftszweig einer Region ein. In genau diesen Fällen kann der EGF die entlassenen Arbeitnehmer dabei unterstützen, eine neue Anstellung zu finden.

Für den Zeitraum 2021–2027 verfügt der EGF über ein Gesamtbudget von 186 Mio. Euro. Mit den Mitteln des Fonds können Arbeitnehmer sowie Selbstständige unterstützt werden, die im Rahmen von größeren Umstrukturierungsmaßnahmen (mindestens 200 Entlassungen) arbeitslos geworden sind bzw. ihre Tätigkeit aufgegeben haben. Größere Umstrukturierungsmaßnahmen können beispielsweise durch globalisierungsbedingte Herausforderungen, wie Veränderungen im Welthandelsgefüge, Handelsstreitigkeiten oder weitreichende Änderungen in den Handelsbeziehungen der Union oder der Zusammensetzung des Binnenmarktes, hervorgerufen werden.

Weitere Beispiele sind Finanz- und oder Wirtschaftskrisen, der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft sowie Digitalisierung bzw. Automatisierung. EGF-geförderte Betroffene erhalten zusätzliche Angebote aktiver Arbeitsmarktpolitik, wie z.B. Fortbildungen oder Coachings. Ziel der EGF-Förderung ist es, die Menschen bei der Suche und Aufnahme einer neuen Beschäftigung zu unterstützen und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu steigern.

Der EGF kann aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finanzieren, die ganz auf die Unterstützung der betroffenen Arbeitskräfte abgestellt sind. Dazu zählen:

  • Unterstützung bei der Arbeitssuche,
  • Coachings, Workshops und spezielle Bewerbungsunterstützung,
  • Weiterbildungen und Qualifizierungen,
  • Förderung von Existenzgründungen (bis zu 22.000 EUR pro Förderung) sowie
  • Prämien als Anreiz für die entlassenen Beschäftigten (z.B. Sprinterprämie, Mobilitätsprämie, Qualifizierungsprämie).

Die Förderdauer kann mehr als 24 Monate betragen. Aus dem EGF wird ein Zuschuss in Höhe von 60 % der Gesamtkosten gewährt. Die übrigen Mittel werden im Wege der nationalen Kofinanzierung durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

Förderkriterien, förderwürdige Empfänger und Anträge, Maßnahmen usw. sind in der EGF-Verordnung enthalten[2]. Das Antragsverfahren für eine solche Förderung ist recht komplex, da Antragsteller nicht das Unternehmen ...

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