Rz. 69

Die persönliche Situation einer Schwangerschaft und die Anforderungen der betrieblichen Arbeitswelten können zu psychischen Belastungen führen. Neben den körperlichen Gefahren treten die Beeinträchtigungen der Psyche und daraus resultierenden Gefährdungen.[1] Zur menschengerechten Gestaltung der Arbeitswelt gehört daher auch die Betrachtung der Wechselwirkungen aus Qualifizierung und Arbeitsanforderung, Arbeitsbelastung und Arbeitszeit sowie deren Auswirkungen auf die Psyche. Teilweise wird die Differenzierung in der Praxis schwierig sein, da auch die Schwangerschaft als biologischer Vorgang Auswirkungen auf die psychische Verfassung haben kann.

 

Rz. 70

Die psychischen Belastungen nehmen in der betrieblichen Praxis zu und sind zunehmend – bedingt auch durch die Aufnahme in den Katalog nach § 5 ArbSchG – Gegenstand des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzsstrategie (GDA) sind gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 1 ArbSchG bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII gehalten, allgemeine Grundsätze zur methodischen Vorgehensweise bei der Beratung und Überwachung der Betriebe abzustimmen. Arbeitsbedingten psychischen Belastungen kommt eine hohe Bedeutung für die Gesundheit zu. Die psychischen Belastungen bei der Arbeit müssen deshalb zuverlässig erkannt und angemessen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund haben sich die Träger der GDA auf eine Leitlinie zu psychischer Belastung am Arbeitsplatz verständigt. Die Leitlinie beschreibt, wie die für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden bzw. die Unfallversicherungsträger die Beratung und Überwachung bei arbeitsbedingter psychischer Belastung durchführen.[2]

 

Rz. 71

Durch den Klimawandel gehören auch klimatische Einflussfaktoren zu den relevanten Gefährdungsmöglichkeiten, zumal Schwangere zu den vulnerablen Beschäftigtengruppen gehören. Gerade bei Berufen unter freiem Himmel ist die Möglichkeit zur Risikominimierung durch Prävention zu prüfen. Eine Verlegung des konkreten Arbeitsplatzes an Orte mit geringerer klimatischer Einwirkung, die Verlegung der Arbeitszeit auf Tageszeiten mit geringerer Hitze oder andere präventive Instrumente sind zu prüfen. Es ist damit zu rechnen, dass die begonnen arbeitspolitischen Diskussionen zu konkreten Arbeitsschutzvorschriften führen können.

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