Rz. 2

Bei § 19 handelt es sich nicht nur um die Regelung einer besonderen Kündigungsfrist, die im Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende der Elternzeit einzuhalten ist, die Vorschrift gewährt dem elternzeitberechtigten Arbeitnehmer vielmehr ein fristgebundenes Sonderkündigungsrecht.[1] Dabei kommt der Regelung eine doppelte Zweckrichtung zu:

Zum einen wird dem Interesse der Elternzeitberechtigten an einer kontinuierlichen Kinderbetreuung Rechnung getragen. Diese brauchen etwaige längere tarifliche oder arbeitsvertragliche Kündigungsfristen nicht einhalten.

Zum anderen dient die Vorschrift aber auch dem Interesse des Arbeitgebers an einer vorausschauenden und verlässlichen Personalplanung. Will der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit kündigen, so muss er die 3-monatige Kündigungsfrist des § 19 einhalten, auch wenn für ihn an sich eine kürzere gesetzliche Frist gelten würde. Dies gilt vorbehaltlich der Möglichkeit des Arbeitnehmers, während der Elternzeit jederzeit mit der für ihn maßgeblichen Kündigungsfrist zu einem anderen Termin zu kündigen.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Kündigungsfristen

Die Elternzeit endet am 17.5.2023. Will der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis genau zu diesem Termin kündigen, muss er dazu die Frist von 3 Monaten einhalten. Er kann aber auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 30.4., 15.5. oder 31.5.2023 kündigen.

Variante: Die Elternzeit endet am 8.5.2023. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt aufgrund wirksamer arbeitsvertraglicher Regelung 4 Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 6 BGB). Der Arbeitnehmer will das Arbeitsverhältnis zum 8.5.2023 kündigen. Das kann er mit einer Frist von 3 Monaten, während eine ordentliche Kündigung zum 30.4. oder 31.5.2023 nur mit einer Frist von 4 Monaten möglich wäre.

[1] BAG, Urteil v. 16.10.1991, 5 AZR 35/91, AP BErzGG § 19 Nr. 1.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge