Rz. 26

Gegen die Wirkung des § 13 Abs. 2 kann der Adressat eines belastenden VA einstweiligen Rechtsschutz beantragen (§§ 86a f. SGG). Haben Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage zu beantragen. Dies kann zunächst bei der Elterngeldstelle geschehen. Insoweit kann bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, oder im Rahmen des Vorverfahrens bei der zuständigen Widerspruchsstelle beantragt werden (§ 86a Abs. 3 Satz 1 SGG), die sofortige Vollziehung ganz oder teilweise auszusetzen. Gelingt dies nicht, sind die Gerichte, die für das entsprechende Hauptsachverfahren zuständig sind oder wären, für den einstweiligen Rechtsschutz anzurufen. In Streitigkeiten nach §§ 112 BEEG sind dies die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit. Das Verfahren kann alsbald nach Zugang eines Bescheids eingeleitet werden. Der Widerspruch oder die Anfechtungsklage müssen aber jeweils rechtzeitig eingelegt werden. Denn falls der belastende Bescheid mangels Anfechtung bestandskräftig würde, ist für eine einstweilige Anordnung kein Raum mehr. Für die Kosten gilt das oben unter Rz. 17 Gesagte.

 

Rz. 27

 
Praxis-Beispiel

Rechtsbehelf gegen sofortige Leistungskürzung

F hat monatlich 1.000 EUR Elterngeld erhalten. Er nimmt während des Bezugs im November 2022 eine Beschäftigung auf, die ihm 400 EUR monatlich einbringt. Ende Januar 2023 erfährt die zuständige Behörde davon. Sie hebt mit Bescheid vom 1.2.2023 die Bewilligung von Elterngeld rückwirkend ab November 2022 i. H. v. 400 EUR pro Monat auf und setzt die Bewilligung von Elterngeld ab Februar 2023 auf 600 EUR herab. Die in 3 Monaten überzahlten 1.200 EUR soll F erstatten. F will das nicht hinnehmen, weil er meint, er habe die Behörde vorab informiert. Was kann er tun?

Lösung

Da der Widerspruch gegen den Bescheid keine aufschiebende Wirkung hat, bekommt F ab Februar 2023 nur noch 600 EUR und ist verpflichtet, alsbald 1.200 EUR zu erstatten. Unabhängig davon, ob der Bescheid rechtmäßig ist oder nicht, ist dieser zunächst vollziehbar. Die angeordneten Rechtsfolgen entfallen nur, wenn F beim Sozialgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt und das Gericht dies entsprechend anordnet.

 

Rz. 28

Formulierung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz: "Ich beantrage, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom … anzuordnen." Damit der Antrag vor den Gerichten Erfolg haben kann, muss der Antragsteller deutlich machen, dass ein Anordnungsanspruch besteht. Das bedeutet, er muss dem Gericht glaubhaft machen, dass ihm das im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemachte Recht zusteht. Darüber hinaus muss dem Gericht ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht werden. Dazu muss der Antragsteller darlegen, weshalb eine einstweilige Anordnung erforderlich ist und die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann. I. d. R. ergibt sich der Anordnungsgrund aus dem Drohen schwerer Nachteile (z. B. fehlende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts).

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