Rz. 6

§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG verlangt, dass die Betriebsratsmitglieder rechtzeitig eingeladen werden. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, dass sich das Betriebsratsmitglied auf seine Sitzungsteilnahme einstellen und seine Arbeit danach organisieren kann. Der Arbeitgeber soll die Möglichkeit haben, einen Vertreter zu besorgen. Regelmäßig werden hier drei volle Arbeitstage ausreichend sein. Es gibt aber Sitzungen, die wegen der Dringlichkeit des Themas ganz kurzfristig einberufen werden müssen. Hier darf die Einladungsfrist dann auch kürzer sein.

Die Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Einladung und die Mitteilung der Tagesordnung gelten auch in der COVID-19-Pandemie. § 129 BetrVG schafft nur eine Sonderregelung für die Modalitäten der Sitzung, ändert aber ansonsten nichts an den Anforderungen des § 29 BetrVG.

 
Praxis-Beispiel

Beratung über eilbedürftige Mehrarbeit wegen eines Maschinenschadens oder wegen der Zustimmung zu einer fristlosen Kündigung; bei Letzterer hat der Betriebsrat lediglich 3 Tage Zeit zur Stellungnahme (§ 102 Abs. 2 BetrVG).

 

Rz. 7

Auch Ersatzmitglieder müssen "rechtzeitig" eingeladen werden. Wenn der Verhinderungsfall aber kurzfristig eintritt, genügt auch eine ebenso kurzfristige Ladung, im Extremfall sogar aus der laufenden Sitzung heraus. Es ist zulässig, Ersatzmitglieder vorsorglich zu laden, wenn damit zu rechnen ist, dass ein Betriebsratsmitglied verhindert sein wird. Nimmt es dann wider Erwarten doch an der Sitzung teil, muss das Ersatzmitglied die Sitzung aber wieder verlassen, da ansonsten gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit nach § 30 BetrVG verstoßen wird.

Maßgeblich für die Beurteilung, ob die Mitteilung der Tagesordnung und die Einladung "rechtzeitig" erfolgt sind, ist der Zeitpunkt, zu dem diese so in den Machtbereich des Betriebsratsmitglieds gelangt sind, dass dieses davon nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge Kenntnis nehmen konnte (§ 130 BGB). Gibt es also ein innerbetriebliches Postverteilungssystem oder wird per E-Mail via Intranet kommuniziert, geht die Einladung erst dann zu, wenn normalerweise mit der Leerung des Postfachs oder dem Anschalten des Bildschirms zu rechnen ist.

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