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Das Wahlverfahren wird in den §§ 9–18 BetrVG und § 20 BetrVG sowie in der Wahlordnung zum BetrVG geregelt. Auch bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist eine Wahlanfechtung nur möglich, wenn gegen wesentliche der genannten Vorschriften verstoßen wird. Viele mögliche Fehler im Wahlverfahren können berichtigt werden. Wurde der Fehler so rechtzeitig berichtigt, dass die Wahl noch ordnungsgemäß ablaufen kann, entfällt das Recht zur Wahlanfechtung.
Beispiele für Wahlanfechtung wegen Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften:
- nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung des Wahlvorstands (BAG, Beschluss v. 14.9.1988, 7 ABR 93/87; LAG Nürnberg, Beschluss v. 30.3.2006, 6 TaBV 19/06; LAG Hessen, Beschluss v. 6.2.2003, 9 TaBV 96/03),
- nicht ordnungsgemäße Einladung zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes, namentlich zu kurzfristige Einladung, die nicht allen Arbeitnehmern die Teilnahme ermöglicht (BAG, Beschluss v. 19.11.2003 7 ABR 24/03, LAG Hamm, Beschluss v. 13.4.2012, 10 TaBV 109/11),
- Wahl des Wahlausschusses durch falsches Gremium (BAG, Beschluss v. 21.7.2004, 7 ABR 57/03),
- Wahl eines Wahlvorstandes in einer Betriebsversammlung (oder Wahlversammlung), die ohne triftigen Grund nicht im Betrieb stattfand (LAG Hamm, Beschluss v. 12.4.2013, 13 TaBV 64/12, anhängig beim BAG unter 7 ABR 33/13),
- nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung des Wahlvorstandes (BAG, Beschluss v. 27.7.2011, 7 ABR 61/10, BAG, Beschluss v. 14.9.1988, 7 ABR 93/87; LAG Nürnberg, Beschluss v. 30.3.2006, 6 TaBV 19/06, LAG Hessen, Beschluss v. 6.2.2003, 9 TaBV 96/03),
- Durchführung der Wahl im vereinfachten Verfahren anstelle der erforderlichen regulären Wahl (BAG, Beschluss v. 19.11.2003, 7 ABR 24/03, bestätigend und zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG, Beschluss v. 16.11.2005, 7 ABR 9/05),
- Wahl/Bestellung nicht wahlberechtigter Arbeitnehmer in den Wahlvorstand (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 19.3.2010, 4 TaBVGa 5/10),
- Wahlausschreiben enthält falsche Angaben über die Wählbarkeitsvoraussetzungen (BAG, Beschluss v. 20.7.1982, 1 ABR 19/81) oder keine Angaben über den Umstand der Öffentlichkeit der Stimmenauszählung oder ihren Ort oder ihre Zeit (BAG, Beschluss v. 15.11.2000, 7 ABR 53/99; Sächsisches LAG, Beschluss v. 14.6.2005, 2 TaBV 11/04),
- Angabe einer Mindestzahl sowohl (richtigerweise) für das Minderheitengeschlecht als auch (falsch) für das Mehrheitengeschlecht auf einem Formularwahlausschreiben (Summe beider Angaben ergab die Zahl zu wählender Betriebsräte, BAG Beschluss v. 13.3.2013, 7 ABR 67/11),
- Aushang des Wahlausschreibens nicht in allen Betriebsstätten, die zusammen einen Betrieb bilden (BAG, Beschluss v. 5.5.2004, 7 ABR 44/03; LAG Hamm, Beschluss v. 3.5.2007, 10 TaBV 112/06),
- Verkennung des Betriebsbegriffs durch den Wahlvorstand (BAG, Beschluss v. 17.1.1978, 1 ABR 71/76; BAG, Urteil v. 19.11.2003, 7 ABR 25/03; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 27.6.2007, 8 TaBV24/06; LAG Köln, Beschluss v. 13.2.2007, 9 TaBV 40/06; LAG Baden-Württemberg, Beschluss v. 22.10.2020, 17 TaBV 3/19, Beschwerde zugelassen),
- Angabe einer falschen Zahl zu wählender Betriebsratsmitglieder (BAG, Beschluss v. 12.10.1976, 1 ABR 14/76; BAG, Beschluss v. 21.7.2004, 7 ABR 38/03; BAG, Beschluss v. 15.3.2006, 7 ABR 39/05; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 28.8.2019, 7 TaBV 25/18; Hessisches LAG, Beschluss v. 24.2.2020, 16 TaBV 20/19), auch wegen fälschlicher Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern (BAG, Beschluss v. 10.3.2004, 7 ABR 49/03), Aushilfs-/Vertretungskräften (BAG, Beschluss v. 15.3.2006, 7 ABR 39/05; LAG München, Beschluss v. 18.1.2007, 4 TaBV 94/06; LAG Nürnberg, Beschluss v. 2.5.2005, 9 TaBV 1/04), Außendienstmitarbeitern (BAG, Beschluss v. 10.3.2004, 7 ABR 36/03; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 18.4.2007, 8 TaBV 37/06) oder Fremdfahrer (selbstständige Frachtführer: BAG, Beschluss v. 21.7.2004, 7 ABR 38/03) bei der Ermittlung der Betriebsgröße im Rahmen des § 9 BetrVG) oder Wahl der falschen Anzahl (LAG Hessen, Beschluss v. 3.5.2007, 9 TaBV 189/06),
- Falsche oder fehlende Angabe der Wahlzeit (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 21.6.2011, 2 TaBV 41/10),
- Gewährung von Einsicht in Wählerliste nur drei Stunden vormittags in einem Betrieb, in dem auch nachmittags gearbeitet wird (LAG Köln, Beschluss v. 16.1.1991, 2 TaBV 37/90),
- Zurückweisung eines ordnungsgemäßen Wahlvorschlags durch Wahlvorstand (LAG Hamm, Beschluss v. 7.7.1976, 3 TaBV 20/76),
- falsche Berechnung der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen (BAG, Beschluss v. 9.12.1992, 7 ABR 27/92); die Frist endet am errechneten Tag stets um 24 Uhr, setzt der Wahlvorstand eine abweichende Tageszeit als Fristende fest, so wird die Wahl anfechtbar (LAG Hessen, Beschluss v. 31.8.2006, 9 TaBV 16/06),
- Nennung einer falschen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (LAG Nürnberg, Beschluss v. 3.7.2019, 1 TaBV 3/19; LAG Nürnberg, Beschluss v. 28.11.2019, 1 TaBV 18/19),
- Zulassung eines Wahlvorschlags ohne Zustimmungserklärung aller Bewerber in Schriftform – vollständige U...
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