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Fabrikationsmethode ist die technische Vorgehensweise bei der Gestaltung der Produktion. Der Begriff der "Fabrikationsmethode" ist identisch mit dem des Fertigungsverfahrens in § 111 Satz 3 Nr. 5 BetrVG. Er bezieht sich auf das technische Verfahren bei der Verfolgung des arbeitstechnischen Zwecks. Der Begriff der Arbeitsmethode beschreibt das Vorgehen bei der Gütererzeugung unter dem arbeitswissenschaftlichen Gesichtspunkt der menschlichen Arbeitskraft und damit die jeweilige Art, eine Arbeit systematisch abzuwickeln. Darunter fallen die Strukturierung des Arbeitsablaufs des einzelnen Arbeitnehmers (etwa Handgriffe oder Bewegungsabläufe), die des Arbeitsablaufs zwischen den Arbeitnehmern (Einzel-, oder Gruppenarbeit) und der Einsatz technischer Hilfsmittel (etwa von Maschinen, Werkzeugen und Vorrichtungen).[1] Der Wirtschaftsausschuss ist insbesondere auch über die Einführung aller neuen Fabrikations- und Arbeitsmethoden zu unterrichten.

 
Praxis-Beispiel

Beispiele:

Einführung von Bildschirmarbeitsplätzen, Fließbandarbeit (auch deren Änderung), Einzel- oder Gruppenarbeit, Schichtarbeit oder gleitende Arbeitszeit, just-in-time-Produktion, Übergang von Handarbeit zur Maschinenarbeit sowie der Übergang zur oder der Weiterentwicklung der Automatisierung.

[1] BAG, Beschluss v. 22.3.2016, 1 ABR 12/16, ZIP 2016, 1458.

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