Rz. 5

Die Bundesagentur für Arbeit hat für Arbeitgeber im Hinblick auf ihre sozialrechtliche Informationspflicht folgende Formulierungshilfen[1] herausgegeben:

 

Bei einem Aufhebungsvertrag bzw. einer Kündigung

Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts zu erfolgen.

Eine Arbeitsuchendmeldung kann online, persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Auch wenn eine Weiterbeschäftigung vorgesehen ist, sind Sie zur Meldung verpflichtet, solange der Vertrag über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch nicht geschlossen wurde.

Eine Verletzung der Pflicht zur Meldung nach § 38 Abs. 1 SGB III kann zum Eintritt einer Sperrzeit führen.

 

Bei einem zeitlich befristeten Vertrag

Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als 3 Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach dem Vertragsabschluss zu erfolgen.

Eine Arbeitsuchendmeldung kann online, persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Eine Verletzung der Pflicht zur Meldung nach § 38 Abs. 1 SGB III kann zum Eintritt einer Sperrzeit führen.

(Bei zweckbefristeten Arbeitsverträgen wird empfohlen, den oben stehenden Hinweis zusätzlich in die schriftliche Unterrichtung über die Zweckerreichung aufzunehmen.)

[1] Formulierungshilfe für Arbeitgeber: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen#1478809583014; (zuletzt abgerufen 8.3.2024).

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