Rz. 101

Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um eine natürliche Person, ist der Arbeitgeber persönlich zu verklagen.

 

Rz. 102

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem dieser seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt, vgl. § 17 Abs. 1 HGB. Gem. § 17 Abs. 2 HGB kann ein Kaufmann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

 

Beispiel

"Herr Frank Meier, … (ladungsfähige Anschrift)"

"Firma Müller Investments, Inhaber Peter Meier, … (ladungsfähige Anschrift)"

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