Rz. 21
Anzurechnen sind ersparte Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den geschuldeten Diensten stehen. Dies sind etwa Fahrtkosten und die Kosten für die Anschaffung oder Reinigung von Berufskleidung.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen