Abgesehen von wenigen Ausnahmekonstellationen können Arbeitnehmer aktuell nicht auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung beanspruchen, mobil bzw. remote tätig zu sein. Erst recht besteht kein Anspruch, remote aus dem Ausland zu arbeiten.

 
Hinweis

Vorhaben im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien aus SPD, Bündnis 90 – Die Grünen und FDP v. 24.11.2021 sieht vor: "Mobile Arbeit soll EU-weit unproblematisch möglich sein."[1] Ob und ggf. wie der Gesetzgeber dazu (weitere) gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen wird, ist aktuell nicht bekannt.

[1] Koalitionsvertrag v. 24.1.2021, S. 69.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge