
Man spricht von Telearbeitsplatz, wenn
- ein Unternehmen den Büroarbeitsplatz ganz oder teilweise in das Haus oder die Wohnung eines Mitarbeiters verlagert,
- diesen über Telekommunikationsmittel anbindet und
- der Bildschirmarbeitsplatz vom Unternehmen eingerichtet und installiert ist und
- die Bedingungen in einer Vereinbarung geregelt sind.
Wenn die Arbeit nur an einem Telearbeitsplatz verrichtet wird, bezeichnet man das in der Wissenschaft auch als isolierte Telearbeit.
Telearbeit kann von einem Selbstständigen oder einem Arbeitnehmer als Organisationsform seiner Arbeit gewählt werden (vgl. Tab. 1).[1]
Begrifflichkeiten | Wo wird die Arbeitsleistung erbracht? | |
---|---|---|
1 | Isolierte Telearbeit | ausschließlich im Haus oder der Wohnung des Mitarbeiters |
2 | Alternierende Telearbeit | wechselweise am Telearbeitsplatz und in einem Büro der betrieblichen Arbeitsstätte. Dies ist die gängigste Form. |
3 | Mobile Telearbeit | an wechselnden Einsatzorten (z. B. von Außendienstmitarbeitern) |
4 | Telearbeit im Satellitenbüro | in einem wohnortnahen Büro außerhalb des Firmensitzes |
5 | On-site-Telearbeit | im Betrieb des Kunden (z. B. bei Beratungstätigkeiten) |
Tab. 1: Formen der Telearbeit in der Literatur[2] Telearbeit im Sinne der ArbStättV ist nur die, die im Privatbereich der Beschäftigten 1 + 2 stattfindet und durch eine Vereinbarung geregelt und vom Arbeitgeber installiert und eingerichtet wurde.
Keine Telearbeit im Sinne der ArbStättV sind folgende Fälle:
- wenn nicht alle für den Telearbeitsplatz geforderten Merkmale vorliegen;[3]
- Mitarbeiter, die zeitweise von zu Hause z. B. mit einem tragbaren Bildschirm arbeiten;
- Mitarbeiter, die in einem Satellitenbüro[4] oder Coworking-Center[5] arbeiten.
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