Kurzbeschreibung
Die Checkliste wurde aktualisiert. In diesem Zuge wurden konkrete Ausführungen zur Vergütung einer Teilzeitausbildung aufgenommen.
Checkliste Teilzeitausbildung
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Die Teilzeitausbildung i. S. d. § 7a Berufsbildungsgesetzes kann insbesondere für junge Eltern oder Alleinerziehende eine Möglichkeit sein, Familie und Beruf zu vereinbaren. Wenn Ihr Unternehmen eine Teilzeitausbildung anbieten möchte, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Wer | Was | Wo/Sonstiges |
---|---|---|
Betrieb | Berufsausbildungsvertrag muss um Teilzeitzusatz ergänzt werden sowie im vorhandenen IHK-Vertrag oder Handwerkskammervertrag an den entsprechenden Punkten die Teilzeit vermerkt werden |
Berufsausbildungsvertrag Änderungsvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Industrie- und Handwerkskammervertrag |
Betrieb und Auszubildender | Arbeitszeit und Ausbildungsdauer vereinbaren
|
|
Betrieb und Auszubildender | Ausbildungsvergütung Achtung: Für Ausbildungsvertragsabschlüsse ab 1.1.2020 muss die Mindestvergütung beachtet werden. Hinweis: Bei einer Teilzeitberufsausbildung kann gem. § 17 Abs. 5 BBiG die grds. für Ausbildungsverhältnisse zu gewährende Vergütung unterschritten werden. Die Vergütung ist nicht angemessen, wenn die prozentuale Kürzung der Vergütung höher ist als die prozentuale Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit. Darüber hinaus muss für die verlängerte Dauer der Teilzeitausbildung kein weiterer Anstieg der Vergütung erfolgen. |
an reduzierte Arbeitszeit anpassen |
Betrieb und Auszubildender | abweichenden Urlaubsanspruch ermitteln | an reduzierte Arbeitszeit anpassen |
Auszubildender | Unterstützungsleistungen, z. B.
|
bei jeweils zuständiger Stelle beantragen |
Auszubildender | Kinderbetreuung organisieren
|
Jugendamt der Kommunen |
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