Überblick

Die Beschäftigungsform der Teilzeitarbeit gehört unter betrieblichen und individuellen Aspekten gleichermaßen zum "Standardrepertoire" in der Praxis. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen der Teilzeitarbeit mit der Zielsetzung herausgebildet, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Neben der "klassischen" Teilzeitarbeit mit verkürzter täglicher oder wöchentlicher Arbeitszeit sind hier u. a. die Teilzeitvarianten der Abrufarbeit, des Job-Sharing oder der langzyklischen Teilzeitarbeit in Form von "vertikaler Teilzeit" (Blockteilzeit) oder Sabbatjahr-Modellen zu nennen.

In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist die Teilzeitarbeit nicht auf bestimmte Modelle beschränkt. Vielmehr sind im Rahmen der arbeitsrechtlichen Vertragsfreiheit alle Teilzeitmodelle zulässig, die mit den gesetzlich geregelten Rahmenbedingungen der Teilzeitarbeit sowie ggf. tarifvertraglichen Bestimmungen oder Regelungen einer Betriebsvereinbarung in Einklang stehen. Diese Rahmenbedingungen sind insbesondere im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) geregelt. Bei langzyklischer Teilzeitarbeit mit längeren Freistellungsphasen sind darüber hinaus auch die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

Besonders hervorzuheben sind dabei das Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte (§ 4 Abs. 1 TzBfG) und die gesetzlich geregelten Ansprüche von Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit dauerhaft (§ 8 TzBfG) oder im Rahmen von "Brückenteilzeit" befristet (§ 9a TzBfG) zu verringern sowie bei der Besetzung von Arbeitsplätzen mit längeren Wochenarbeitszeiten bevorzugt berücksichtigt zu werden (§ 9 TzBfG).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Neben dem TzBfG enthalten das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und für den Hochschulbereich das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) spezielle gesetzliche Regelungen zur Teilzeitarbeit. In der Praxis zu beachten sind darüber hinaus etwa einschlägige tarifliche oder betriebliche Regelungen über Teilzeitarbeit. Dies betrifft insbesondere tarifvertragliche Bestimmungen zur Ermöglichung von dauerhafter oder befristeter Teilzeitbeschäftigung, die neben den gesetzlichen Bestimmungen anwendbar sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge