2.1 Wäre das Vorhalten von 2 Firmenwagen durch die Teilzeit zumutbar? |
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Das könnte ein Ablehnungsgrund wegen "unverhältnismäßiger Kosten" sein; hier kommt es auf die Einzelfallumstände an. |
Rechtsgrundlage: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit, Ablehnung |
2.2 Ein Arbeitnehmer aus einer Abteilung mit Schichtsystem beantragt Teilzeitarbeit. Dies lehnen wir wegen des Schichtsystems ab. Hat er ein Anrecht auf die Versetzung in eine andere Abteilung ohne Schichtsystem? |
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Das ist denkbar; entscheidend ist zunächst, ob der Arbeitsvertrag eventuell das Direktionsrecht einschränkt. Falls nicht, ist durchaus ein "Ringtausch" durch Versetzung zu prüfen. |
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit, Ablehnung |
2.3 Wenn der Arbeitgeber das Teilzeitbegehren ablehnt und der Mitarbeiter deshalb kündigt, hat er einen Wiedereinstellungsanspruch, wenn sein Teilzeitbegehren gerichtlich durchgeht? |
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Nein; wenn der Mitarbeiter kündigt, kann er nicht auf Zustimmung zur Arbeitszeitreduzierung klagen. Ohne bestehendes Arbeitsverhältnis ist eine Klage nicht möglich. |
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit, Ablehnung |
2.4 Muss bei Ablehnung eine Begründung angegeben werden? |
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Nein. Das Gesetz sieht keine Pflicht zur Begründung vor. |
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 5 TzBfG |
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Arbeit auf Abruf |
2.5 Kann ein Antrag mit der Begründung, dass künftige Projekte mehr Zeit bräuchten, abgelehnt werden? |
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Diese Begründung allein dürfte nicht ausreichen. Notwendig ist die Darlegung, dass die Befristung der Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. |
Rechtsgrundlage: § 9a Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 4 TzBfG |
Weitere Informationen: Teilzeit: Definition des betrieblichen Grundes |
2.6 Darf die Teilzeitstelle eines Mitarbeiters seitens des Arbeitgebers befristet werden, auch wenn der Mitarbeiter explizit die unbefristete Reduzierung wünscht? |
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Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Reduzierung vorliegen (§ 8 TzBfG), hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine zeitlich nicht begrenzte Reduzierung, D,h. der Arbeitgeber darf dann eine Befristung der Reduzierung nicht vornehmen |
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 4 TzBfG |
Weitere Informationen: Grundsatz: Pflicht zur Zustimmung des Arbeitgebers |
2.7 Wäre auch ein betrieblicher (Ablehnungs-)Grund, dass der Arbeitgeber eine zusätzliche Person einstellen müsste? |
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Das wäre nur ein Ablehnungsgrund, wenn die Einstellung einer Ersatzkraft im Umfang der Arbeitszeitverringerung möglich ist, dadurch aber unverhältnismäßige Kosten entstünden. |
Weitere Informationen: Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber |
2.8 Was sind dringende Gründe für die Ablehnung der Teilzeit bei Elternteilzeit? |
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Da sich im Gesetz keine nähere Definition findet, können dies Interessen jeglicher Art sein. Sie sind jedoch nur zu berücksichtigen, wenn sie dringend und betrieblich sind. Ein solcher Grund könnte beispielweise vorliegen, wenn ein Arbeitgeber nicht über ausreichend geeignete Stellen verfügt, um den Arbeitnehmer in Elternteilzeit beschäftigen zu können und dadurch ein Arbeitskräfteüberhang entstünde. |
Weitere Informationen: Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber |
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