Überblick

Flexible Teilzeitarbeit ist durch eine variable Verteilung der Wochenarbeitszeit geprägt. Die Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers wird also nicht nach einem festen Schema verteilt. Vielmehr können Dauer und Lage der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit nach betrieblichen und/oder individuellen Bedürfnissen unterschiedlich gestaltet werden. Dadurch kommt es regelmäßig zu Differenzen zwischen der täglich oder wöchentlich geleisteten und der vertraglich vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit, die als Plus- oder Minusstunden auf einem Zeitkonto des Arbeitnehmers verbucht werden.

Auch das sogenannte "Job-Sharing" gehört zu den flexiblen Teilzeitmodellen. Es ermöglicht den beteiligten Arbeitnehmern als "Job-Sharing-Partnern" eine individuelle Verteilung der Arbeitszeit auf der Grundlage fortlaufender gegenseitiger Abstimmung.

Arbeitsrechtliche Fragen entstehen bei (flexibler) Teilzeitarbeit, insbesondere bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der Berechnung des Urlaubsanspruchs und des Urlaubsentgelts bzw. Urlaubsgeldes.

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