In Empfehlungen zur Gestaltung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements wird ein idealtypischer Aufbau empfohlen, der

  • prozessorientiert gestaltet werden soll,
  • sich an Zielen orientiert und
  • nach einer Analysephase zielgerichtete Maßnahmen beinhalten sollte.

Die Realität sieht aber oft anders aus. So unterschiedlich Unternehmen in Größe, Branche, Leistungsangebot und Philosophie sind, so unterschiedlich ist auch die Vorstellung, was unter der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), respektive einem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) zu verstehen ist. Hinzu kommt noch das häufig sehr unterschiedliche Verständnis, wer für die Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlich ist und wie ein Unternehmen überhaupt darauf Einfluss nehmen kann. Zudem gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Unternehmen mit dieser Thematik überhaupt in Kontakt kommen:

  1. Vorhandene Kennzahlen, wie z. B. der Krankenstand, fallen der Geschäftsführung ins Auge, weshalb sie der Personalabteilung den Auftrag zur "Optimierung" erteilt.
  2. Die Personalabteilung sieht die Entwicklung von Kennzahlen, wie z. B. Krankenstand, und/oder erfährt aus Fachmagazinen bzw. von anderen Unternehmen, welche Herausforderungen hinsichtlich der Ressource Mitarbeiter bestehen.
  3. Krankenkassen, BGs und BGF/BGM-Dienstleister informieren Unternehmen über BGF/BGM und deren Nutzen.
  4. Betriebs- bzw. Personalräte nehmen die Belastungen der Mitarbeiter wahr und melden Handlungsbedarf an die Unternehmensleitung. Zudem sind sie durch Weiterbildungen und Informationssysteme über die Bedeutung und den Nutzen eines BGM informiert worden.

Diese verschiedenen Signale führen auch zu unterschiedlichen Reaktionen. In Kombination mit der mangelnden Kenntnis über diese Thematik kann es zur Zurückweisung kommen ("Brauchen wir nicht, Gesundheit ist Privatsache!") oder aber zu unterschiedlicher Umsetzung ("Wir haben ein BGM!", wobei nur ein Gesundheitstag und eine Rückenschule angeboten werden). Selten wird gleich zu Beginn ein vorbildliches BGM, wie es die DIN SPEC 91020 "Betriebliches Gesundheitsmanagement" vorgesehen hatte, angeboten.

 
Wichtig

DIN SPEC 91020 zurückgezogen

Die DIN SPEC 91020 "Betriebliches Gesundheitsmanagement" ist zum 1.10.2020 zurückgezogen worden, da nun laut dem DIN-Normenausschuss Organisationsprozesse (NAOrg) alle wesentlichen Aspekte des BGM von der seit 2018 vorhandenen DIN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" abgedeckt werden. Jedoch sind viele Formulierungen in der DIN SPEC 91020 für das Verständnis von BGM besser geeignet, weshalb diese als Leitfaden nach wie vor herangezogen und daraus auch zitiert wird.

Die Mehrzahl der Unternehmen steigt über ein Angebot von verhaltenspräventiven Maßnahmen ein und lässt dieses von Krankenkassen durchführen und finanzieren. Durch diesen niederschwelligen Einstieg möchte man die Bedeutung dieser Thematik gegenüber den Mitarbeitern aufzeigen und sich gleichzeitig als sozialer Arbeitgeber darstellen. Aus mangelnder Kenntnis über die Wirksamkeit einer kombinierten Herangehensweise der Verhaltens- und Verhältnisprävention sowie über deren inhaltliche Ausgestaltung, aber auch die Sinnhaftigkeit einer Vernetzung zum Arbeitsschutz und BEM, bleibt es oftmals bei Gesundheitstagen und Präventionskursen. Zudem bieten Krankenkassen gerne ihre Standardmaßnahmen an, die inhaltlich gut sein mögen, jedoch nicht immer für die Herausforderungen des Unternehmens passend sind.

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