Häufig geht es bei tageslichtarmen Räumen um Kellerräume, deren Nutzung als Arbeitsräume zu beurteilen ist. Diese können zwar mit entsprechend großen Fenstern und Fensterböschungen mit ausreichend Tageslicht und Sichtkontakt versorgt werden, aber dabei ist neben den Licht- und Sichtverhältnissen auch die Frage der Wärme- und Luftverteilung zu berücksichtigen. Kellerräume sind auch im ausgebauten Zustand oft bodenkalt, sodass sich bei üblicher Ausstattung mit Heizkörpern unter den Fenstern manchmal keine gute Wärmeverteilung und in der Folge auch keine ausreichende Luftzirkulation im Raum ergibt. Solche Bedingungen können, wenn sie nicht abzustellen sind, dagegen sprechen, dass Kellerräume als Arbeitsräume nutzbar sind.

 
Wichtig

Rettungswege berücksichtigen

In Räumen, in denen Tageslicht und Sichtkontakt nach außen über Dachoberlichter oder feste lichtdurchlässige Bauelemente realisiert werden, kann es Probleme mit dem zweiten Rettungsweg geben. Besonders bei Umbauten und Umnutzungen, wenn vom bestehenden Genehmigungsstand abgewichen wird, sollte diese Frage unbedingt bauaufsichtlich geprüft werden.

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