Unabhängig vom Tageslichteinfall (der ja auch über Oberlichter, Milchglasscheiben oder Lichtlenkung erzielbar ist) zielt die Forderung nach Sichtverbindung nach außen darauf ab, dass Beschäftigte sich in Arbeitsräumen nicht eingesperrt oder abgekapselt vorkommen. Ob das der Fall ist, hängt wesentlich von der Raumgröße und der Raumgestaltung ab, nicht nur von der schlichten Tatsache, ob ein Fenster im Raum ist. Sichtkontakt nach außen muss auch nicht zwingend von jedem Punkt des Raums aus gegeben sein. Was die Ausnahmen angeht, lässt sich grob sagen, dass auf Sichtkontakt je eher verzichtet werden kann, desto größer der Raum ist und desto mehr seine Nutzung durch betriebliche Gegebenheiten bestimmt wird. Das ist z. B. in großen Produktionshallen, bestimmten Labor- und medizinischen Bereichen oder im Bereich von Handel, Unterhaltungsbranche und Gastronomie der Fall. Im Zweifel muss eine ggf. auch individuelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, die neben den räumlichen Gegebenheiten auch Kriterien, wie die Dauer des Aufenthaltes, die Art der Arbeit und die persönliche Disposition, berücksichtigen muss.

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