In der Meldung zur Sozialversicherung müssen für jeden zu meldenden Arbeitnehmer Angaben zur Tätigkeit gemacht werden. Die Tätigkeitsmerkmale in den Meldungen zur Sozialversicherung werden verschlüsselt angegeben durch den Tätigkeitsschlüssel. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht hierfür ein Schlüsselverzeichnis.
Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Meldungen zur Sozialversicherung bildet § 28a SGB IV i. V. m. § 198 SGB V. Das Meldeverfahren wird durch die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) geregelt.
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