Seit dem 1.12.2011 ist der Tätigkeitsschlüssel 9-stellig anzugeben. Er setzt sich aus 5 einzelnen Schlüsseln zusammen.
Folgende Inhalte sind zu melden:
- Ausgeübte Tätigkeit (Stellen 1 – 5)
Anhand der im Betrieb ausgeübten Tätigkeit wird der gültige Schlüssel nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) ermittelt. - Höchster allgemein bildender Schulabschluss (Stelle 6)
1 = ohne Schulabschluss
2 = Haupt-/Volksschulabschluss
3 = mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
4 = Abitur/Fachabitur
9 = Abschluss unbekannt - Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (Stelle 7)
1 = ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
2 = Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
3 = Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss
4 = Bachelor
5 = Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
6 = Promotion
9 = Abschluss unbekannt - Handelt es sich um ein Leiharbeitsverhältnis? (Stelle 8)
1 = nein
2 = ja - Vertragsform des Beschäftigungsverhältnisses (Stelle 9)
1 = Vollzeit, unbefristet
2 = Teilzeit, unbefristet
3 = Vollzeit, befristet
4 = Teilzeit, befristet
Verwendung 5-stelliger Tätigkeitsschlüssel
Für Meldungen mit einem Meldedatum bis 30.11.2011 war ein 5-stelliger Tätigkeitsschlüssel zu verwenden. Dieser Schlüssel ist auch weiterhin gültig, wenn bereits abgegebene Sozialversicherungsmeldungen (durch Storno- und Neumeldung) zu korrigieren sind.
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