Seit dem 1.12.2011 ist der Tätigkeitsschlüssel 9-stellig anzugeben. Er setzt sich aus 5 einzelnen Schlüsseln zusammen.

Folgende Inhalte sind zu melden:

  • Ausgeübte Tätigkeit (Stellen 1 – 5)
    Anhand der im Betrieb ausgeübten Tätigkeit wird der gültige Schlüssel nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) ermittelt.
  • Höchster allgemein bildender Schulabschluss (Stelle 6)
    1 = ohne Schulabschluss
    2 = Haupt-/Volksschulabschluss
    3 = mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
    4 = Abitur/Fachabitur
    9 = Abschluss unbekannt
  • Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (Stelle 7)
    1 = ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
    2 = Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
    3 = Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss
    4 = Bachelor
    5 = Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
    6 = Promotion
    9 = Abschluss unbekannt
  • Handelt es sich um ein Leiharbeitsverhältnis? (Stelle 8)
    1 = nein
    2 = ja
  • Vertragsform des Beschäftigungsverhältnisses (Stelle 9)
    1 = Vollzeit, unbefristet
    2 = Teilzeit, unbefristet
    3 = Vollzeit, befristet
    4 = Teilzeit, befristet
 
Wichtig

Verwendung 5-stelliger Tätigkeitsschlüssel

Für Meldungen mit einem Meldedatum bis 30.11.2011 war ein 5-stelliger Tätigkeitsschlüssel zu verwenden. Dieser Schlüssel ist auch weiterhin gültig, wenn bereits abgegebene Sozialversicherungsmeldungen (durch Storno- und Neumeldung) zu korrigieren sind.

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