Grundsätzlich kann nach jeder schweren oder chronischen Erkrankung eine stufenweise Wiedereingliederung angebracht sein. Als Indikation kommen vor allem

  • Krankheiten des Herzens und der Gefäße,
  • rheumatische Erkrankungen und Arthrosen,
  • Krankheiten und Zustand nach Operationen an Rücken und Gelenken, Atmungsorganen, Verdauungsorganen oder Nieren und Harnwegsorganen,
  • Stoffwechselkrankheiten,
  • neurologische Krankheiten,
  • Krebserkrankungen oder
  • psychische Erkrankungen

in Betracht.

Die Dauer richtet sich nach den medizinischen und betrieblichen Bedingungen und kann zwischen 6 Wochen und 6 Monaten liegen.

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