Als familiäre bzw. persönliche Gründe kommen z. B. in Betracht die Erkrankung oder Behinderung von Familienangehörigen oder des Studenten selbst, sofern dadurch das Studium nicht oder nur eingeschränkt möglich war. Ferner kann die Geburt und anschließende Betreuung eines Kindes, eine gesetzliche Dienstpflicht oder Dienstpflichtverlängerung als Zeitsoldat als Verlängerungstatbestand anerkannt werden.

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