Betrachtet man sich die in Abschn. 1 aufgeführten Aufgaben im Rahmen des BGM-Projektmanagements, die darin enthaltenen Analysen sowie die Bandbreite der Maßnahmen, so stellt sich die Frage nach der Zuordnung dieser Aufgaben/Maßnahmen zu den in Abb. 1 dargestellten Varianten der Steuerbefreiung.

Grundsätzlich kann das Projektmanagement, das bereits durch die Erstellung einer Konzeption für das BGM beginnt, der Variante A zugeordnet werden, da diese Variante grundsätzlich auch den Bereich der Managementaufgaben sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes darstellt. Zu den Managementaufgaben gehören die Definition von Zielen, die Steuerung von Aktivitäten und die Kontrolle. Dies gilt letztlich auch für die Managementsysteme Qualitäts-, Arbeitsschutz- und Umweltmanagement und demnach auch für das betriebliche Gesundheitsmanagement.

Jedem Managementsystem liegt der PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) zugrunde. Deshalb dürften die in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben für die Analyse, Organisation und spätere Evaluation auch nicht lohnsteuerrelevant sein. In Abb. 2 wurden diese Bereiche deshalb auch der Variante A gemäß Abb. 1 zugeordnet. Erst die Maßnahmen für die Beschäftigten müssen differenzierter betrachtet werden. Hier muss eine Prüfung hinsichtlich der 3 Kategorien A, B oder C erfolgen. Aufgrund der Ziele für das BGM und in Abhängigkeit der Analyseergebnisse sollten die sinnvollerweise durchzuführenden Maßnahmen definiert werden. Anschließend folgt dann die Prüfung der Zuordnung zu den Varianten der Steuerbefreiung.

Abb. 2: BGM-Prozess und Möglichkeiten der Steuerbefreiung (© BSA/DHfPG)

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