Die Bescheinigung ist zur Vorlage beim Finanzamt bestimmt, wenn der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung für Reisekosten den Werbungskostenabzug geltend macht. Steuerfreie Leistungen kürzen den Abzug. Dieses Formular ist als Anhang zum Lohn-/Gehaltskonto zu verwenden.

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