Sachverhalt Risikoeinschätzung Empfehlung Statusfeststellungsantrag? Vorteile mit Statusfeststellung Vorteile ohne Statusfeststellung
Bereits beendet Hoch Ja
(oder Tätigkeit gleich selbst umstellen)
  • ggf. keine zusätzlichen Säumniszuschläge (SZ), da schon früher aufgegriffen
  • bei abhängiger Beschäftigung Sozialversicherungsleistungen (z. B. Krankengeld, Reha, Arbeitslosengeld I)
  • Chance, dass Sachverhalt bei Betriebsprüfung nicht aufgegriffen wird
  • zunächst kein Aufwand
Bereits beendet Mittel Ja
  • ggf. keine zusätzlichen SZ, da schon früher aufgegriffen
  • bei abhängiger Beschäftigung Sozialversicherungsleistungen (z. B. Krankengeld, Reha, Arbeitslosengeld I)
  • Chance, dass Sachverhalt bei Betriebsprüfung nicht aufgegriffen wird
  • zunächst kein Aufwand
Bereits beendet Gering Nein
  • abschließende Sicherheit
  • geringerer Aufwand
Noch laufend Hoch Ja
(alternativ: Ausgestaltung für die Zukunft anpassen oder 1 1 1 1 anmelden)
  • bei Feststellung einer abhängigen Beschäftigung können Arbeitnehmeranteile bei diesem einbehalten werden (nach Ausscheiden wg. § 28g SGB IV i .d. R. nur unter bestimmten Voraussetzungen)
  • ggf. keine SZ für künftige Zeiten und geringere für abgelaufene Zeiten
  • überschaubarere einzelne Nachforderung bei Feststellung einer abhängigen Beschäftigung gegenüber evtl. großer Summe bei mehreren festgestellten Fällen
  • bei abhängiger Beschäftigung Sozialversicherungsleistungen (z. B. Krankengeld, Reha, Insolvenzgeld)
  • Chance, dass Sachverhalt bei einer Betriebsprüfung nicht aufgegriffen wird
  • zunächst kein Aufwand
  • bei selbstständiger Tätigkeit Beitragsersparnis
  • bei abhängiger Beschäftigung evtl. ungerechtfertigte Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung (z. B. Krankengeld, Reha)
Noch laufend Mittel Ja
  • ggf. keine SZ für künftige Zeiten und geringere für abgelaufene Zeiten
  • überschaubarere einzelne Nachforderung bei Feststellung einer abhängigen Beschäftigung gegenüber evtl. großer Summe bei mehreren festgestellten Fällen.
  • bei abhängiger Beschäftigung Sozialversicheurngsleistungen (z. B. Krankengeld, Reha, Insolvenzgeld)
  • Chance, dass Sachverhalt bei einer Betriebsprüfung nicht aufgegriffen wird
  • zunächst kein Aufwand
  • bei selbstständiger Tätigkeit Beitragsersparnis
  • bei abhängiger Beschäftigung evtl. ungerechtfertigte Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung (z. B. Krankengeld, Reha)
Noch laufend Gering Nein  
  • geringerer Aufwand
Erst zukünftig beginnend Hoch Nein
(Konditionen gestalten oder 1 1 1 1 anmelden)
  • im Einzugsstellenverfahren absichern (schneller)
  • keine SZ
  • zunächst kein Aufwand
Erst zukünftig beginnend Mittel Ja
  • rechtsverbindliche Sicherheit
  • ggf. Versicherungspflicht erst für die Zukunft ab Bescheiderteilung (wenn analog Krankenversicherung/Altersvorsorge + Zustimmung des Arbeitnehmers)
  • Chance, dass der Sachverhalt bei einer betriebsprüfung nicht aufgegriffen wird
  • zunächst kein Aufwand
Erst zukünftig beginnend Gering Nein
  • (abschließende Sicherheit)
  • kein weiterer Aufwand
 
Praxis-Tipp

Schnelle Klärung des Personenstatus

Beim obligatorischen Statusfeststellungsverfahren werden die Fragebögen zu diesem Verfahren nach der Verarbeitung der Meldung seitens der Clearingstelle versandt. Dies geschieht immer mit einer zeitlichen Verzögerung. Wer an einer schnelleren Entscheidung interessiert ist, kann auch vor dem Beginn der Beschäftigung eine Prognoseentscheidung und nach der Aufnahme der Tätigkeit bis zum Absenden der Meldung das Einzugsstellenverfahren bei der Krankenkasse oder Minijob-Zentrale beantragen. Hierdurch wird das Statusfeststellungsverfahren bereits ausgelöst und teilweise bereits entschieden, bevor überhaupt eine Anmeldung erfolgen muss.

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