Sachverhalt | Risikoeinschätzung | Empfehlung Statusfeststellungsantrag? | Vorteile mit Statusfeststellung | Vorteile ohne Statusfeststellung |
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Bereits beendet | Hoch | Ja (oder Tätigkeit gleich selbst umstellen) |
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Bereits beendet | Mittel | Ja |
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Bereits beendet | Gering | Nein |
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Noch laufend | Hoch | Ja (alternativ: Ausgestaltung für die Zukunft anpassen oder 1 1 1 1 anmelden) |
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Noch laufend | Mittel | Ja |
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Noch laufend | Gering | Nein |
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Erst zukünftig beginnend | Hoch | Nein (Konditionen gestalten oder 1 1 1 1 anmelden) |
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Erst zukünftig beginnend | Mittel | Ja |
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Erst zukünftig beginnend | Gering | Nein |
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Schnelle Klärung des Personenstatus
Beim obligatorischen Statusfeststellungsverfahren werden die Fragebögen zu diesem Verfahren nach der Verarbeitung der Meldung seitens der Clearingstelle versandt. Dies geschieht immer mit einer zeitlichen Verzögerung. Wer an einer schnelleren Entscheidung interessiert ist, kann auch vor dem Beginn der Beschäftigung eine Prognoseentscheidung und nach der Aufnahme der Tätigkeit bis zum Absenden der Meldung das Einzugsstellenverfahren bei der Krankenkasse oder Minijob-Zentrale beantragen. Hierdurch wird das Statusfeststellungsverfahren bereits ausgelöst und teilweise bereits entschieden, bevor überhaupt eine Anmeldung erfolgen muss.
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