Bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis kann daher nur zur Beantragung eines zeitnahen Statusfeststellungsverfahrens geraten werden. Aufgrund der behördlichen Struktur der Clearingstelle und dem Standort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist hier nicht immer die Möglichkeit einer individuellen Beratung gegeben. Einen direkteren Zugang zu Informationen und ggf. eine Beratung direkt im Unternehmen des Arbeitgebers bieten jedoch teilweise die gesetzlichen Krankenkassen an. Bei diesen wäre auch das Einzugsstellenverfahren zu beantragen. Eventuell besteht bereits durch mehrfache Telefonate bezüglich der bisherigen Beitragsabrechnung bereits ein guter Kontakt zu dieser Einzugsstelle oder auch zur Minijob-Zentrale. In diesem Rahmen sind oft entsprechende Rück- und Zwischenfragen möglich. Auch wenn die Arbeitslosenversicherung keine leistungsrechtliche Bindung bei einer Entscheidung der Einzugsstelle hat, so bringt dieses Verfahren gleichwohl die gewünschte Rechtssicherheit im Hinblick auf spätere Betriebsprüfungen.

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