Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

 

1.

Gewerbeordnung und Spielverordnung,

 

2.

Spielhallenrecht der Länder,

 

3.

Jugendschutzrecht.

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