Arbeitnehmer, die in Spanien bei einem spanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die spanischen Rechtsvorschriften.

[1]

S. Einstrahlung.

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