Überblick

Saison-Kurzarbeitergeld wird im Baugewerbe in der Schlechtwetterzeit gezahlt. Als Sonderform des Kurzarbeitergeldes geht das Saison-Kurzarbeitergeld dem allgemeinen (konjunkturellen) Kurzarbeitergeld vor und deckt in der Schlechtwetterzeit neben den Arbeitsausfällen aus witterungsbedingten Gründen auch Arbeitsausfälle aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge eines unabwendbaren Ereignisses ab. Deshalb sind – abweichend vom Recht des allgemeinen Kurzarbeitergeldes – Sonderregelungen zur Einführung der Kurzarbeit, zum Anwendungsbereich Baugewerbe, zu den Leistungsvoraussetzungen und zur Bezugsdauer zu beachten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Saison-Kurzarbeitergeld ist als Sonderform des Kurzarbeitergeldes in § 101 SGB III geregelt. Die Abgrenzung der in das Leistungssystem einbezogenen Baubetriebe bestimmt sich maßgeblich nach der Baubetriebe-Verordnung des BMAS. Die ergänzenden Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld richten sich auch nach der Winterbeschäftigungs-Verordnung des BMAS.

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