Im Gegensatz zum allgemeinen Kurzarbeitergeld gilt beim Saison-Kurzarbeitergeld auch ein Arbeitsausfall als unvermeidbar, der überwiegend branchenüblich oder betriebsüblich ist. Dies entspricht der Logik des Leistungssystems, denn Ziel der Leistung ist es gerade, übliche Arbeitsausfälle aus saisonbedingten Gründen abzudecken. Wie beim allgemeinen Kurzarbeitergeld begründet ein Arbeitsausfall aus allein betriebsorganisatorischen Gründen jedoch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

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