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Nach übereinstimmender Auffassung aller in der Pflege Verantwortlichen war eine Verbesserung der Versorgungssituation – insbesondere von demenzkranken Menschen – dringend erforderlich. Darauf wies auch der 4. Altenbericht der Bundesregierung des Jahres 2002 hin. Dem Bericht zufolge, der eine Gesamtanalyse zur Lage der älteren Generation mit Augenmerk auf Hochaltrigkeit und Demenz beinhaltet, erkranken nach Expertenmeinung in der Altersgruppe der Senioren (65 Jahre und älter) jährlich insgesamt ca. 192.000 Menschen an Demenz. Inzwischen leiden bis zu 1,4 Mio. Menschen (Stand: 8.5.2014, veröffentlicht auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums im Internet unter http://www.bmg.bund.de) an mittelschwerer und schwerer Demenz. Im Hinblick auf die zu erwartende allseits bekannte demografische Entwicklung sind zielstrebige Maßnahmen geboten. Mit dem PflEG und den dort eingeführten verbesserten Leistungsangeboten hat die Bundesregierung auf die unbefriedigende Situation reagiert. Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ist der Kreis der Personen, die Leistungen in Anspruch nehmen können, erheblich erweitert worden. Dies schafft pflegenden Angehörigen/Lebenspartnern zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung und den Pflegebedürftigen aktivierende und qualitätsgesicherte Betreuungsangebote.

§ 45a nennt den Personenkreis, der Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b und verbesserte Pflegeleistungen nach § 123 hat.

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