Rz. 26a
Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (§ 45a) ohne Pflegestufe erhalten zur vollstationären Pflege zu den pflegebedingten Anwendungen einen Zuschuss in Höhe der Pflegesachleistung von 231,00 EUR (§ 123 Abs. 2 Nr. 2).
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