Rz. 1

§ 33 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.4.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft. Durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2008 erhebliche Änderungen erfahren. Abs. 1 wurde erweitert und Abs. 2 geändert und ergänzt, der bisherige Abs. 4 wurde aufgehoben.

Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) fasste mit Wirkung zum 1.1.2016 Abs. 2 neu und änderte zum 1.1.2017 Abs. 1 Satz 4 bis 6 und 8.

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