Rz. 2

Ungeachtet der Tatsache, dass die Pflegekassen, wie aus § 6 Abs. 1 SGB IX hervorgeht, selbst nicht mögliche Träger von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind, werden sie durch § 31 doch in verschiedener Weise in die Rehabilitation eingebunden. Die Vorschrift erlegt den Pflegekassen eine hohe Verantwortung bei der Initialisierung von Rehabilitationsmaßnahmen auf.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge