Rz. 48

Der Hausärzteverband Nordrhein e. V. organisiert die Teilnahme der Hausärzte nach Maßgabe des Vertrages; ihm obliegen dabei folgende Aufgaben, die er entweder selbst oder durch die ggf. benannte Stelle bzw. den ggf. gewählten Erfüllungsgehilfen wie HÄVG bzw. das beauftragte Rechenzentrum zu erfüllen hat:

  • Bekanntgabe des Vertrages über die HzV und Erläuterung der Teilnahmemöglichkeiten in seinen Veröffentlichungen einschließlich des Versandes der Informationsunterlagen nach Anlage 4 des Vertrages;
  • Entgegennahme der Teilnahmeerklärungen von Hausärzten;
  • Prüfung und Dokumentation der Teilnahmevoraussetzungen anhand der Angaben in der Teilnahmeerklärung sowie stichprobenartige, anlassbezogene Überprüfung des Fortbestehens der Teilnahmevoraussetzungen des Hausarztes;
  • Anlassbezogene Überprüfung der Qualifikations- und Qualitätsanforderungen sowie der Serviceangebote;
  • Pflege und Bereitstellung des Arztverzeichnisses der qualifizierten Hausärzte sowie regelmäßiger elektronischer Versand an die Krankenkasse;
  • Information des Hausarztes über die in Anlage 2 des Vertrages näher bezeichneten Fortbildungsveranstaltungen und Erfassung der Teilnahme des Hausarztes;
  • Entgegennahme von Kündigungen der Hausärzte zur Beendigung ihrer Teilnahme an der HzV; 
  • Durchführung der Abrechnung der hausarztzentrierten Vergütung gemäß § 295a Abs. 2 nach Maßgabe dieses Vertrages sowie seiner Anlage 3.

Der Hausärzteverband übernimmt jedoch nicht den Sicherstellungsauftrag gemäß § 75 Abs. 1 und erbringt selbst keine ärztlichen Leistungen. Die medizinische Verantwortung für die Behandlung der eingeschriebenen Versicherten verbleibt bei dem qualifizierten Hausarzt. Dieser erbringt seine ärztliche Leistungen gegenüber diesen Versicherten selbst und in eigener Verantwortung im Einklang mit der ärztlichen Berufsordnung, nach Maßgabe des Behandlungsvertrages und seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht.

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