Rz. 2

Die Modellvorhaben der Krankenkassen und ihrer Verbände werden wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Dazu sind unabhängige Sachverständige zu beauftragen. Die Modellvorhaben sollen Erkenntnismaterial bereitstellen, das der Gesetzgeber und die Selbstverwaltung der Krankenkassen für die Weiterentwicklung der Leistungen und der Organisation und Finanzierung der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen können (BT-Drs. 13/6087).

 

Rz. 3

Eine wissenschaftliche Begleitung ist die fachübergreifende Begleitung der Modellvorhaben durch Experten. Diese arbeiten nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards. Die Modellvorhaben werden an unabhängige Organisationen außerhalb der Krankenkassen und ihrer Verbände vergeben. In der Praxis hat sich durchgesetzt, auf erforderliches Expertenwissen in den Verbänden und Vereinigungen der Leistungserbringer zurückzugreifen und diese zu beteiligen. Im Ergebnis müssen Rückschlüsse auf die gesetzliche Krankenversicherung möglich sein.

 

Rz. 4

Die Auswertung gibt darüber Auskunft, ob die mit den Modellvorhaben verfolgten Ziele erreicht worden sind und welche Auswirkungen sich auf Qualität und Kosten der Versorgung ergeben.

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