Rz. 5

Demgegenüber soll die Arbeitstherapie neben Grundfertigkeiten und nicht konkret berufsbezogenen handwerklichen Fähigkeiten insbesondere die Grundfähigkeiten des Rehabilitanden verbessern, die allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit sind, namentlich Motivation, Konzentrationsfähigkeit, Beständigkeit, Regelmäßigkeit, Pünktlichkeit, Durchsetzungs- und Kooperationsfähigkeit (BSG, Urteil v. 13.9.2011, B 1 KR 25/10, Rz. 21, juris). Durch Förderung der Grundarbeitsfähigkeit soll Arbeitstherapie gezielt Krankheiten behandeln, insbesondere die Persönlichkeit in einem sich wechselseitig mit dem Fähigkeitserwerb beginnenden Prozess stabilisieren. Sie ist einem ärztlichen Behandlungsplan unterworfen, folgt einem ärztlichen Behandlungsplan und wird insgesamt ärztlich verantwortet. Arbeitstherapie ist eine medizinische Therapie, die die Arbeit lediglich als Therapiemittel einsetzt (BSG, a. a. O., Rz. 22, 23). Ziel der Arbeitstherapie ist die Verbesserung der Belastbarkeit und die Erhaltung und Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten (Arbeitsqualität und Arbeitstempo), die für die berufliche Wiedereingliederung notwendig sind.

 

Rz. 6

Hiervon abzugrenzen sind Maßnahmen der Ergotherapie als aktivierendes medizinisches Behandlungsverfahren, die mit der Arbeitstherapie in der Zielsetzung "Krankheitsbekämpfung" übereinstimmt. Anders als diese ist Ziel der Ergotherapie als Heilmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung v. 20.1.2011/19.5.2011, BAnz 2011 S. 2247, Erster Teil, Abschn. G) jedoch mehr die Wiedereingliederung des Kranken in das Alltagsleben. Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen allgemein der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten. Sie umfassen daneben zwar auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz, Wohnraum- und Umfeldanpassung. Letzteren kommt jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung zu.

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