Rz. 15d

Ursprünglich war die Bundesknappschaft als eine besondere Kassenart benannt, die in der Nachfolge zum Reichsknappschaftsgesetz die knappschaftliche Krankenversicherung für die Versicherten des Bergbaus durchführte. Nach der Neustrukturierung der Rentenversicherungsträger hatte die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Knappschaft die Nachfolge der Bundesknappschaft als Träger der knappschaftlichen Krankenversicherung angetreten. Mit dem GKV-WSG ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Krankenversicherungsträger zu einer allgemein wählbaren Krankenkasse geworden (vg. § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4a), die die Krankenversicherung nach Maßgabe des SGB V durchzuführen hat (vgl. Komm. zu § 167). Besonderheiten der knappschaftlichen Krankenversicherung sind damit entfallen, sodass der Hinweis auf die knappschaftliche Krankenversicherung mit Wirkung zum 1.4.2007 als nicht mehr zutreffend gestrichen wurde (Begründung BT-Drs. 16/3100 S. 269). Da die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Krankenversicherung lediglich als eigene Abteilung durchführt, ohne dass diese damit selbst eine eigenständige Körperschaft wäre, ist sie nicht insolvenzfähig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge